Streik im öffentlichen Dienst - das sollten Eltern und Berufstätige beachten

Von Dörte Rösler
19. März 2014

Verdi hat zu Streiks im öffentlichen Dienst aufgerufen - und zehntausende Mitarbeiter in Bayern und Nordrhein-Westfalen legen ihre Arbeit nieder. Besonders betroffen ist der öffentliche Nahverkehr, aber auch in Kitas, Krankenhäusern und Jobcentern gibt es Einschränkungen. Um Probleme zu vermeiden, sollten Eltern und Berufstätige einiges beachten.

Alternative Kinderbetreuung suchen

In manch einer Kita müssen die Kleinen wegen des Streiks zu Hause bleiben. Wo keine Notversorgung angeboten wird, sollten berufstätige Eltern sich deshalb rechtzeitig um eine private Betreuung kümmern.

Wenn niemand den Nachwuchs in Obhut nimmt, dürfen Vater oder Mütter einen Tag zu Hause bleiben. Um einer Abmahnung zu vermeiden, müssen sie jedoch den Arbeitgeber informieren - und die versäumten Stunden später nachholen.

Abmahnung wegen Verspätungen vermeiden

Allein in Nordrhein-Westfalen sind mehr als 10.000 Mitarbeiter im öffentlichen Nahverkehr aufgefordert, ihre Arbeit niederzulegen.

Wenn Bus oder Bahn nicht fahren, müssen Arbeitnehmer aber trotzdem pünktlich in der Firma sein. Verspätungen durch einen angekündigten Streik rechtfertigen eine Abmahnung.

Juristisch gesehen trägt der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko. Wenn ihm Einschränkungen auf dem Arbeitsweg vorher bekannt sind, ist er verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um rechtzeitig im Job zu sein.