Mittwoch 15.02.2012 15:39

Probezeit Artikel

Probearbeit - Was erlaubt ist und was nicht

Von Viola Reinhardt

Arbeitslosigkeit durchzieht schon seit Jahren sämtliche Branchen und der einst sichere "Von der Ausbildung bis zur Rente-Job" hat schon lange ausgedient. Der Jobverlust kann manchmal rascher eintreten als erwartet und lässt eine Reihe von Bewerbungen starten. Probearbeiten ist heute ganz normal, doch es gibt für die Arbeitgeber eine Grenze, denn Ausnutzen muss man sich auch als Arbeitslosengeld- oder Hartz IV-Empfänger nicht lassen.

"Na, dann lassen Sie uns doch mal sehen, ob Sie ins Team passen!" – So oder so ähnlich hören viele Stellensuchende eine Aussage des Personalchefs. Klartext: Probearbeit. Selbstverständlich lassen sich dann die meisten Frauen und Männer darauf ein, denn wenn man zeigen kann was man so alles "drauf" hat, dann steigen doch die Chancen auf eine Einstellung, oder? Leider ist dem nicht immer so, denn zahlreiche Firmen tricksen was das Zeug hält.

Da gerade ein Probearbeiter die Stelle nur zu gerne möchte, bringt der sich natürlicherweise mit sämtlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in das Firmengeschehen mit ein. Was ein total lobenswerter Zug ist, zeigt sich allerdings oft genug als kostenlose Sklavenarbeit, denn aus einem Tag werden sieben, daraus dann vier Wochen und mitunter sogar noch mehr. Unbezahlt, wohl bemerkt. Trotzdem hagelt es dann doch Absagen – und die Arbeitgeber gehen auf neuen "Opferfang". Bis zum nächsten Mal.

Eine derartige Ausbeutung ist allerdings nicht erlaubt und was viele Probearbeiter nicht wissen ist, dass, wenn der Probejob fixe Arbeitszeiten, Weisungen eines Vorgesetzten und zugewiesene Aufgaben beinhaltet, dieser gleichzusetzen ist mit einem regulären Arbeitsverhältnis! Und hierfür sieht der Gesetzgeber eine Bezahlung vor, die man bei einem Nichterhalten sogar einklagen kann. Zudem: Gibt es keine schriftliche Vereinbarung über die Probearbeit und deren Bedingungen, dann lässt sich daraus schließen, dass eine feste Anstellung vorliegt. Mit allen Pflichten und Rechten, so auch einem angemessenen Lohn. Klappt es dann doch nicht mit der Stelle, dann lohnt sich mitunter sich einen rechtlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen.

Eine weitere rechtliche Seite: Hat ein Arbeitsloser das Angebot eines "Schnuppertages", dann darf er diesen nicht einfach ablehnen. Vereinbart man selbst solch einen Tag, heißt es der Arbeitsagentur eine Meldung darüber zu machen. Dieser Schritt hat auch finanzielle Vorteile, da es unter Umständen Fahrkosten etc. gibt. Nachfragen lohnt sich immer und besonders am Anfang einer Arbeitslosigkeit, da man nur selten schon alle Rechte in der Arbeitslosenzeit kennt. Grundsätzlich sollte man bei einem Vorstellungsgespräch nachfragen, ob der Probetag oder auch die Probewoche bezahlt wird, denn dann bleibt einem eine Menge an Ärger und Frust erspart.

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LESERMEINUNGEN (1)

Probearbeiten und Schweigepflicht

Wie viele Tage hintereinander darf ich ohne Entgeld Probe arbeiten. Meine Sachbearbeiterin ist mit der Chefin befreundet. Die beiden haben sic...

  • Lesermeinung von Lissi
  • 18.08.11 20:17

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