Was man bei einem Zweitjob beachten sollte

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. August 2013

Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg mitteilt, waren Ende 2012 in Deutschland etwa 2,66 Millionen Menschen in einem Zweitjob beschäftigt, weil das Geld aus der normalen Beschäftigung nicht ausreicht. So stieg in den letzten zehn Jahren die Zahl dieser Arbeitnehmer um das Doppelte auf 9,1 Prozent.

Doch sollte man, bevor man einen Zweitjob annimmt, sich von seinem Hauptarbeitgeber auch die Genehmigung dafür einholen, denn sonst könnte es vielleicht Probleme geben. Zwar ist man dazu nicht verpflichtet, doch wenn der Hauptarbeitgeber danach fragt, muss man dies auch beantworten.

Auf jeden Fall ist es nicht möglich, dass man für die Konkurrenz seines Arbeitgebers arbeitet und wenn die Haupttätigkeit unter dem Nebenjob leidet, denn dann kann der Hauptarbeitgeber den Zweitjob verbieten. Zudem ist auch nach dem sogenannten Zeitarbeitsgesetz die maximale wöchentliche Arbeitszeit zu beachten, die 48 Stunden beträgt. Auch im Urlaub ist eine zusätzliche Tätigkeit im eigentlichen Beruf nicht gestattet, denn der Urlaub soll ja der Erholung dienen.

Dagegen könnte beispielsweise für einen Büroangestellten ein Job im Urlaub als Kellner erholsam sein. Wer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, der darf aber nicht mehr als nur einen Minijob ausüben, wobei die Gehaltsgrenze bei maximal 450 Euro monatlich liegt. Wer zusätzlich noch einen Minijob hat, der muss dann dies zusammen mit seiner Haupttätigkeit versteuern, was aber auch bürokratischen Aufwand bedeutet.