18. Januar 2011
Viele Menschen sind auf der Suche nach einem Nebeneinkommen, um die eigene finanzielle Situation zu verbessern. In diesem Zusammenhang sind vor allem Aushilfstätigkeiten und Nebenjobs interessant, welche vergleichweise wenig Zeit in Anspruch nehmen. Doch wo liegt überhaupt der Unterschied zwischen diesen beiden Arbeitsformen, auf welche oft in Stellenanzeigen getroffen werden kann?
Zunächst lässt sich zwischen diesen beiden Begriffen eine Grenze hinsichtlich der rechtlichen Versicherungsregeln des Beschäftigungsverhältnisses ziehen. Nebenjobs sind sozialversicherungspflichtig, wohingegen sich Aushilfstätigkeiten nicht durch eine solche Versicherungspflicht auszeichnen.
Dieser Aspekt geht auch mit der Einkommensgrenze einher, welche bei diesen Beschäftigungsformen eingehalten werden muss. So darf man bei einer Aushilfstätigkeit aus rechtlicher Sicht nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Aus diesem Grund werden Aushilfstätigkeiten häufig auch als 400 Euro Jobs bezeichnet. Bei Nebentätigkeiten gibt es hingegen keine Obergrenze, welche einzuhalten wäre. Diese Einkommensobergrenze für Aushilfen ist in der Praxis aber auch oftmals problematisch, da Unternehmen die Aushilfen dazu drängen, das System zu umgehen. Dies geschieht in Form einer monatlichen Weiterauszahlung von 400 Euro, obwohl bereits nicht mehr gearbeitet wird. So sammeln die Aushilfskräfte quasi ihre Stunden, um diese noch Monate später ausgezahlt zu bekommen, da sie offiziell noch für das Unternehmen jeden Monat arbeiten. Eine solche Form der Einkommensregulation ist natürlich illegal und sollte grundsätzlich abgelehnt werden, da sonst mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist.
Des Weiteren ist eine Teilzeitkraft oftmals fest und unbefristet eingestellt. Eine Aushilfe ist hingegen zumeist nur wenige Wochen für ein Unternehmen aktiv, wobei auch keine längerfristige Beschäftigung durch den Arbeitsvertrag geregelt oder gewährleistet ist.
Letztlich können sich Neben- und Teilzeitjobs aber auch durch die Arbeitszeiten und die hierfür konzipierten Regelungen unterscheiden. Teilzeitkräfte verfügen in der Regel über einen festen Dienstplan und Zeiten, welche sich auch nicht ändern. Es ist deshalb ein wöchentlicher Arbeitsrhythmus zu verzeichnen, der Planungen ähnlich eines normalen Arbeitsverhältnisses zulässt. Aushilfen arbeiten hingegen auf Abruf oder unregelmäßiger Basis. So kann es beispielsweise sein, dass man als Aushilfe nur wenige Stunden vor Arbeitsbeginn überhaupt von diesem erfährt oder wenige Tage sehr viel arbeitet, wenn gerade eine reguläre Arbeitskraft ersetzt oder Mehrarbeit bewältigt werden muss.
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