So gehen Sie vor, wenn Sie nur noch in Teilzeit arbeiten möchten

Von Katja Grüner
6. August 2013

Viele Menschen schaffen es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr, ihren Vollzeitjob auszuüben und fassen den Entschluss, lieber in Teilzeit arbeiten zu wollen. An dieser Stelle gibt es jedoch auch einige wichtige Fragen zu beantworten oder bestimmte Dinge zu beachten, wenn der Arbeitsvertrag auf Teilzeit geändert werden soll.

Einen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben Angestellte, die mindestens seit einem halben Jahr bei der Firma arbeiten und der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Wenn man in die Teilzeit gehen will, muss drei Monate vor Beginn der Teilzeit ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden. Gründe müssen nicht genannt werden, aber eine Angabe der gewünschten reduzierten Arbeitszeiten über die Woche wäre sinnvoll.

Nun ist der Arbeitgeber in der Pflicht auf den Antrag zu reagieren und zwar spätestens bis zu einem Monat bevor das neue Arbeitszeitmodell beginnen soll. Tut er dies nicht, so gilt das vom Arbeitnehmer gewünschte als durchgesetzt. Teilzeitanträge dürfen vom Arbeitgeber jedoch aus wichtigen Gründen auch abgelehnt werden, etwa wenn der Arbeitsablauf im Betrieb dadurch beeinträchtigt sein würde oder die Kosten zu hoch wären.

Auch kann die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz erfolgen, wenn der alte nicht für eine Teilzeitstelle ausgelegt ist. Kommt der Arbeitgeber dem Wunsch nicht nach, so kann der Arbeitnehmer auch klagen, was aber nicht sehr erfolgsversprechend ist. Auch muss beachtet werden, dass der Anspruch auf eine Vollzeitstelle erlischt, falls der Arbeitnehmer später wieder seine Stunden aufstocken möchte.