Wie das Landesarbeitsgericht aus Halle nun entschieden hat, kommt es auf die Betrachtung des Einzelfalls an, ob einem Lehrer, der einen Schüler geschlagen hat, gekündigt werden darf.
Eine Kündigung ist in einem solchen Fall insbesondere dann nicht gerechtfertigt, wenn der Schlag als eine Art Abwehrreflex oder als Notwehrhandlung betrachtet werden kann. Generell ist es jedoch nicht tragbar, wenn Pädagogen Schläge als Erziehungsmittel einsetzen. Wehrt sich ein Lehrer gegen einen aggressiven Schüler kann ein Notwehrschlag durchaus gerechtfertigt sein.
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