10. Februar 2011
Was kann man sich Schöneres vorstellen, als sein Hobby zum Beruf zu machen. Träumen wir nicht alle davon, unser Geld mit den Dingen zu verdienen, die uns am meisten Spaß machen, und die wir deshalb auch am besten können? Wären wir nicht gerade dann ganz besonders erfolgreich? Nicht mit jedem Hobby lässt sich aber auch Geld verdienen. Mit dem Tanzen allerdings schon. Doch es ist gar nicht so einfach, Tanzlehrer zu werden. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Der Beruf des Tanzlehrers zählt zu den freien Berufen und ist nicht einer festen Ausbildung unterworfen. Somit ist der Beruf des Tanzlehrers nicht geschützt und nicht als offizielle Berufsausbildung anerkannt. Auch eine Tanzschule darf ohne offizielle Berufsausbildung eröffnet werden. Um Qualitätsstandards zu sichern, haben sich die beiden deutschen Tanzverbände, der ADTV und der BDT jedoch auf eine in weiten Teilen ähnliche und qualifizierte Berufsausbildung zum Tanzlehrer geeinigt. Sie unterliegt den Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes. Wer als Tanzlehrer arbeiten möchte, der tut gut daran, eine dieser Ausbildungen zu absolvieren und bei seinen Bewerbungen das entsprechende Abschluss Zertifikat vorweisen zu können.
Um eine dieser beiden Ausbildungen zu beginnen, muss eine abgeschlossene Schulausbildung vorgewiesen werden. Ebenso muss der Auszubildende das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Gesundheitszertifikat werden jedoch lediglich vom ADTV verlangt.
Die Ausbildung zum Tanzlehrer geht beim ADTV und beim BDT über drei volle Jahre. Spezielle Schulungen für Tanzlehrer, die sich spezialisieren wollen, werden im Rahmen der Ausbildung oder in ihrem Anschluss zusätzlich angeboten. So kann man sich etwa zum "Kindertanzlehrer ADTV" oder zum "Tanzsportlehrer ADTV" ausbilden lassen. Auch der BDT bildet verschiedene Fortbildungsmöglichkeiten an, wie etwa den "BDT Aerobic Instructor" oder den "BDT Rückenschultrainer", der in Kooperation mit der Krankenkasse AOK angeboten wird.
Nach Abschluss dieser Ausbildung kann sich der Teilnehmer mit seinem Zertifikat bei allen Tanzschulen bewerben. Der BDT erkennt die Ausbildung und Qualifikation des ADTV an, umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall. So kann es vorkommen, dass ein qualifizierter Bewerber mit BDT Zertifikat in einer dem ADTV zugehörigen Tanzschule abgewiesen wird. Die Grenzen sind hier aber auch fließend, und die Einstellung liegt viel im persönlichen Ermessen der Personalentscheider.
Gibt es eine Altersgrenze sich ausbilden zu lassen ???
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