12. Oktober 2011
Airsoftspieler müssen sich in der Bundesrepublik an einige gesetzliche Regelungen halten, die vor allem die Waffen und den Ort betreffen, an dem das taktische Geländespiel ausgeübt werden darf. Die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Gesetze tragen jedoch die Verkäufer der Waffen.
Im Prinzip gleichen die Vorschriften darüber, wo Airsoft gespielt werden darf, den entsprechenden Richtlinien, die bereits für Paintball bestehen. Dieses darf nur auf bestimmten, dafür zu gelassenen Spielfeldern ausgeübt werden, die sicherstellen, dass kein Paintball nach draußen dringt. Zudem steht es frei, das Spiel auf dem eigenen Privatbesitz zu praktizieren, insofern dafür Sorge getragen wird, dass die Natur keinen nachhaltigen Schaden durch die Kugeln nimmt.
Auch Airsoft darf eigentlich nur auf dem privaten Grundstück und auf speziell dafür vorgesehenen Spielflächen praktiziert werden. Zwar droht von den Softair-Geschossen keine Gefahr für die Natur, der Gesetzgeber greift jedoch häufig zu einem juristischen Trick, da er das Geländespiel in der Öffentlichkeit nicht zulassen möchte: Viele Gemeinden erklären die Lärmbelästung der Geschosse als zu groß und verbieten sie deshalb in Parks oder Wäldern. Wer das Spiel auf fremden Privatgrundstück ausübt, begeht Hausfriedensbruch.
Softairwaffen werden nach Geschossenergie und Aussehen durch den Gesetzgeber klassifiziert. Waffen, die unter 0,5 Joule Geschossenergie aufweisen, dürfen frei an mindestens 14-Jährige verkauft werden. Waffen mit einer Energie von 0,5 bis zu 7,5 Joule sind in der Bundesrepublik an Erwachsene freiverkäuflich. Sie müssen mit einem F gekennzeichnet sein. Ohne Waffenschein dürfen sie nur im sogenannten "befriedeten Besitztum" (Privatgelände, dafür vorgesehenes Sportgelände) geführt werden. Ist die Geschossenergie sogar noch höher, kann die entsprechende Waffe nur mit einem entsprechenden Waffenschein erworben werden. Handelt es sich um eine vollautomatische Waffe, deren Geschossenergie 0,5 Joule übersteigt, so ist deren Besitz in Deutschland gänzlich verboten.
Zusätzlich unterscheidet der Gesetzgeber die Softairwaffen nach ihrem Aussehen: Er klassifiziert sie als Anscheinwaffen (manchmal auch Modellwaffen genannt) und sonstigen. Anscheinwaffen sind Sportgeräte, die optisch nach Möglichkeit nicht von echten Waffen unterschieden werden können. Ihr Tragen ist in der Öffentlichkeit verboten. Airsoft-Spieler, die in einem Park spielen, in dem es erlaubt ist, dürfen dabei diesen Waffentyp nicht als ihr Sportgerät verwenden. Sind die Waffen optisch deutlich von echten Geräten zu unterscheiden, so ist deren Einsatz kein Problem.
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