Tourenwagen sind in Großserie produzierte Fahrzeuge, die zu den Personenkraftwagen gehören. Als Teil des FIA-Reglements schreibt das Internationale Sportgesetz vor, dass Tourenwagen zum ganz normalen Verkauf bestimmt sein müssen, allerdings mit bestimmten Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sein dürfen. Bei Wettkämpfen treten die Fahrzeuge nach unterschiedlichen Klassen an, die sich nach der Seriennähe richten.
Damit Tourenwagen in einer bestimmten Klasse antreten dürfen, müssen sie so konfiguriert sein, dass sie dem FIA-Reglement entsprechen. Zu den internationalen Tourenwagenklassen zählen die Gruppen N, SP, A und B, die sich jeweils nach Hubraum unterteilen.
Die Gruppe N ist diejenige, die am wenigsten vom jeweiligen Serienmodell abweicht. Das heißt, die Umbauten erfolgten in abgeschwächter Form und müssen zwingend von dem Reglement erlaubt sein. Äußerlich gibt es keinerlei Abweichungen zum Serienfahrzeug. Lediglich Stoßdämpfer und Federn dürfen minimalen Veränderungen unterzogen werden.
Tourenwagen der Gruppe A dürfen in allen Fahrzeugteilen getunt sein. Erlaubt sind unter anderem das Erleichtern und Wärmebehandeln von Schwungrad und Kurbelwelle, das Umbördeln der Kotflügel. Ebenso dürfen Stoßdämpfer und Federn getauscht werden. Das äußere Erscheinungsbild weicht kaum vom Serienfahrzeug ab.
Fahrzeuge der Gruppe B gehören zu den echten Liebhaberstücken. Sie sind die leistungsstärksten Fahrzeuge überhaupt und ähneln kaum noch den entsprechenden Serienfahrzeugen. Die vielen Umbauten und die daraus resultierende Kraft machen diese Wagen allerdings schwer beherrschbar. In der Folge kam es zu mehreren schweren Unfällen, von denen einige tödlich ausgingen. Daraufhin wurden B-Klassen-Wettbewerbe bald abgeschafft.
Als Aufstockung zur B-Gruppe war noch eine S-Gruppe geplant, die allerdings aufgrund beschriebener Unfälle nicht mehr zum Einsatz kam.
National wird in den Klassen G, F und H gefahren, wobei die Fahrzeuge der G-Gruppe noch mehr Seriennähe als die der Gruppe N aufweisen. Unterteilt werden G-Gruppen-Fahrzeuge nach ihrem Leistungsgewicht. Die Gruppe wurde erstmals 1984 eingeführt und wird nach dem Reglement des DSMB abgrenzt. Fahrzeuge der Gruppen F und F-2005 ähneln denen der Gruppe A. Zudem wird auch in der Gruppe H gefahren, wobei die Umbauten weniger beschränkt als in der Gruppe F gehalten werden. Die beiden letzteren Gruppen werden nach dem Hubraum unterschieden.
Eine Sonderform bilden GT-Fahrzeuge. Sie besitzen serienmäßig lediglich zwei Sitze. Fahrzeuge der Kategorie II dürfen auch bei internationalen Rennen fahren.
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