3. Januar 2012
Als im letzten Jahr in Deutschland der Winter mit Schnee und Eis einzog, hatte ein Mann aus Mönchengladbach in einem Schuhgeschäft in Düsseldorf für 150 Euro Winterstiefel gekauft. Aber nachdem er diese Stiefel auch bis zum Frühjahr 2011 regelmäßig getragen hatte, wollte er von dem Schuhgeschäft das Geld für die Stiefel zurück haben, weil er angeblich laufend, selbst beim Autofahren, darin gefroren hätte.
Das Schuhgeschäft weigerte sich die Stiefel zurückzunehmen, weil sie ausreichend wärmten. Nun hat der Mann das Geschäft verklagt und das Amtsgericht in Düsseldorf wird im Januar 2012 darüber entscheiden.
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