16. August 2007
Ein Mann, der sich von seinem Chirurgen das Fett absaugen ließ, verstarb während der Operation, da der Arzt ihm zu viel Narkosemittel verabreicht hatte.
Zunächst war der Chirurg vom Landgericht Halle zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun jedoch wegen "Rechtsfehlerhaftigkeit" auf. Der BGH erklärte, dass die Behandlung "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" erfolgen müsse, auch wenn der Mann in die Behandlung eingewilligt habe. Dies sei hier jedoch nicht geschehen.
Nun will die Frau des Verstorbenen wegen Körperverletzung mit Todesfolge klagen.
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