Verbot des Besuchs eines Sonnenstudios für Minderjährige ist rechtens

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
23. Januar 2012

Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber ein Verbot des Besuchs von Sonnenstudios für Minderjährige erlassen. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt, nachdem ein Betreiber eines Studios und eine Jugendliche dagegen geklagt hatten.

Die Richter wiesen darauf hin, dass durch das Gesetz weder gegen die Berufsfreiheit der Betreiber noch die Handlungsfreiheit von Jugendlichen verstoßen wird, denn gerade bei Kindern und Jugendlichen bestehe ein besonderes hohes Risiko einer Hautkrebserkrankung durch die Solarien.

Aber gegen ein Sonnenbad im Freien oder in privaten Solarien ist nichts einzuwenden. Wie auch die Deutsche Krebshilfe berichtet, wird durch den regelmäßigen Besuch bei Menschen unter Dreißig das Risiko einer Hautkrebserkrankung erhöht. In Deutschland erkranken jährlich 140.000 Menschen an Hautkrebs, der auch in etwa 3.000 Fällen tödlich endet.