Verbesserter Schutz beim Solarium-Besuch

Von Jutta Baur
6. Januar 2012

Fritz Pleitgen, Vorsitzender der Deutschen Krebshilfe, empfindet die neue Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) als einen Schritt in die richtige Richtung. Zwar sind ultraviolette Strahlen prinzipiell schädlich, doch führe das Gesetz zu mehr Schutz in Sonnenstudios. Am 1. Januar wurde die Verordnung wirksam.

Wer ein Solarium aufsucht, hat jetzt Anspruch auf eine Beratung. Dabei sollte dem Sonnenhungrigen für seinen Hautyp spezifische Tipps gegeben werden. Außerdem muss nun jeweils eine Schutzbrille vorhanden sein. In den Sonnenstudios gibt es ab jetzt Warnhinweise wegen möglicher Schädigungen, die durch die Strahlung verursacht werden können.

Bis zum Sommer müssen zudem Geräte erneuert werden, die mehr als 0,3 Watt pro Quadratmeter abstrahlen. Sie entsprechen nicht der gängigen EU-Norm. Würde man eine solche Strahlenmenge auf realen Sonnenschein umrechen, läge man in der Mittagssonne des Äquators. Ein bestimmter Abstand zu den Röhren muss automatisch eingehalten werden. Gibt es Verstöße von Seiten des Betreibers, sind deutliche Bußgelder zu zahlen.