Ich bin ausgebildete Masseurin und med. Bademeisterin und möchte mich nun selbständig machen mit einer Mobilen Massagepraxis.
Kann mir jemand sagen wo ich die Genehmigung dafür bekomme? Was muß ich tun?
Daniel KostsánszkyBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Du kannst ganz schnell in der Rathaus Gewerbe anmelden, ist nicht teuer, bei Finanzamt anmelden und "jetzt geht los!" .
Daniel Kostsánszky
E-Mail: mobile-massage-regensburg@web.de
Webseite: WWW.BLEIB-FIT-MASSAGE.DE
Du kannst auch die www.Achtung-Lichtarbeit.de anschauen, vielleicht gibts dort jemand der dir noch mehr sagen kann. Wenn du noch Tipps brauchst, ich kann dir noch einpaar Tipps geben, wie ich es weiter gemacht habe, welche Fehler sollst du vermeiden... GOTT segne Dich!
BrandenbergBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Wenn Du Dich als Masseurin sel,bstständig machen möchtest, dann empfehle ich Dir diech als "Freiberufler" beim Finazamt zu melden. Hat den vorteil, wenn du am Anfang noch nicht so viel verdienst wirst du als "Kleinunternehmer" beim Finanzamt geführt... das heist, dass du keine Mwst. ausweisen darfst und so besser ins Geschäft einsteigen kannst.
Viel Erfolg
FrankBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Auch hier zu spät, dennoch:
Beide vorgenannten Antworten sind nicht ganz korrekt.
1.) Anmeldung beim Gewerbeamt. (Massage = gewerbliche Tätigkeit)
Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, dies ist somit nicht deine Aufgabe. Die Kleinunternehmerregelung (§19.1) hängt vom Umsatz im ersten Jahr ab. Du kannst diese annehmen oder auch nicht.
2.) Vorher ist ein Existenzgründungslehrgang bei der IHK sinnvoll.
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