tuttiBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo!
Ich bin ausgebildete Masseurin und med. Bademeisterin, möchte mich nebenberuflich mit Wellnessmassagen selbständig machen und habe zwei, für manche von euch wahrscheinlich recht blöde, Fragen.
1. Darf ich, wenn ich nichts mit der Berufsgenossenschaft zu tun haben möchte, meine Berufsbezeichnung auf meinen Flyer schreiben? Denn die Leute sollen schon wissen, das ich examiniert bin und kein "Hobbymasseur".
2. Ich habe gehört, das ich bei den Worten "Therapie u./o. medizinisch auf meinem Flyer vorsichtig sein muss, da ich dann z.B. vom Finanzamt anders eingestuft werde (momentan reicht Gewerbeanmeldung lt. meinem FA) und auch ansonsten für mich, ich sag mal "andere Regeln" gelten. Sprich, die BG kommt auf mich zu und ich muss Beiträge zahlen etc.
Ich hoffe, ich hab mich einigermaßen vernünftig ausgedrückt und ihr versteht, was ich meine. :)
Im voraus vielen Dank für ein paar nützliche Antworten!
GastBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Die Antwort wird als Rechtsberatung eingestuft und da ist es sinnvoller eine/n Rechtsanwa(ä)lt/in zu fragen. Evtl eine Anfrage bei einer BG oder Justizministerium.
![]() |
![]() |
Antwort schreiben |
Neuen Beitrag zum Thema Masseure schreiben |
16.04.11 | |
![]() | MASSEURE |
14.03.10 | |
![]() | MASSEURE |
24.01.10 | |
![]() | MASSEURE |
11.01.10 | |
![]() | MASSEURE |
06.01.10 | |
![]() | MASSEURE |

Folgen Sie uns