Bald Akupunktur auch als Kassenleistung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. April 2006

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern in Siegburg teilte mit, dass in Zukunft die Akupunkturbehandlung von Kassenpatienten mit chronischen Rücken- und Knieschmerzen in Anspruch genommen werden kann.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird dementsprechend erweitert und die Akupunktur zur Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen aufgenommen. Patienten die unter Migräne und Spannungskopfschmerzen leiden können von dieser Neuregelung jedoch nicht profitieren, da Akupunktur dort geringere Erfolge bewirkt wird die Behandlung nicht übernommen.

Die Entscheidung wurde auf Grund der Ergebnisse aus zwei fünfjährigen Studien getroffen.