12. August 2010
Unter Zusatzstoffen bzw. Lebensmittelzusatzstoffen versteht man bestimmte Substanzen, die Lebensmitteln beigemischt werden. Auf diese Weise lassen sich Haltbarkeit, Aussehen oder Geschmack der Produkte beeinflussen.
Bei Zusatzstoffen oder Lebensmittelzusatzstoffen handelt es sich um Stoffe, die man Nahrungsmitteln zusetzt, um deren Beschaffenheit zu beeinflussen oder bestimmte Wirkungen und Eigenschaften zu erzielen. Dazu gehören z.B. die Haltbarkeit, das Aussehen, die Konsistenz, der Geschmack oder bestimmte ernährungsphysiologische Eigenschaften.
Im deutschen Lebensmittelrecht werden Zusatzstoffe als Stoffe definiert, die man den Nahrungsmitteln aus technologischen Gründen zusetzt. Ein Zusatzstoff ist keine typische Zutat und wird auch nicht allein verzehrt. Eine Ausnahme stellen Stoffe dar, die vor allem wegen ihres Geschmacks, Geruchs oder Nährwerts zugesetzt werden und Verwendung als Genussmittel finden. Auch Aromastoffe oder Pflanzenschutzmittel gehören nicht zu den Zusatzstoffen. Als typische technologische Eigenschaften von Zusatzstoffen gelten die Verbesserung oder der Erhalt der Maschinentauglichkeit, der Streichfähigkeit, der Backfähigkeit, der Rieselfähigkeit sowie die Oxidation von Stoffen und die Hemmung des Wachstums von Mikroorganismen.
Lebensmittelzusatzstoffe gibt es erst seit der industriellen Herstellung von Nahrungsmitteln. Vorher wurden zwar auch bestimmte Verbindungen benutzt, die man heute als Zusatzstoffe einstufen würde, doch waren diese immer Teil eines anderen Lebensmittels. Dazu gehörten z.B. Zitronensäure, das aus dem Saft der Zitrone stammt und dazu diente die enzymatische Bräunung von frischen Nahrungsmitteln aufzuhalten oder Pektin aus Apfelschalen, das man zum Gelieren von Marmelade benutzte. Industriell verwendete Lebensmittelzusatzstoffe sind gereinigte, isolierte und zumeist chemisch klar definierte Stoffe.
Geregelt werden die Lebensmittelzusatzstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen, durch das EU-Recht. Das heißt, ein Zusatzstoff muss sich zunächst einem Zulassungsverfahren unterziehen, bevor man ihn benutzen kann. Sämtliche zugelassenen Zusatzstoffe erhalten eine E-Nummer. Mit dem E ist Europa gemeint. Es gibt sowohl Zusatzstoffe, die auf natürlichem Wege hergestellt werden, wie z.B. Zitronensäure, die die Nummer E-330 trägt oder Carotin, das die Nummer E-160a erhielt, als auch synthetische Zusatzstoffe wie die Süßstoffe Cyclamat (E-952) und Aspartam (E-951).
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