Trotz Drogeneinnahme wird in Ausnahmefällen der Führerschein nicht eingezogen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. Januar 2010

Wer durch Drogeneinnahme seinen Führerschein verloren hat, kann diesen in Ausnahmefällen wiedererlangen, wobei mindestens für ein Jahr eine Abstinenz nachgewiesen werden muss. Dies ergab ein Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) in Saarlouis.

Bei dem vorliegenden Fall, hatte ein Drogenkonsument, dem der Führerschein entzogen worden war, dagegen geklagt und das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab, denn nach der Fahrerlaubnis-Verordnung wird bei der Einnahme von Betäubungsmitteln eine fehlende Eignung zum Führen eines PKW's angenommen. Zu den Betäubungsmitteln gehört auch Methadon.

Aber in Ausnahmefällen, die sehr selten sind, kann die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden, vorausgesetzt, dass wenigstens ein Jahr keine Einnahme von Drogen nachgewiesen werden kann. Diese Umstände waren bei dem Kläger aber nicht gegeben. Nach einer Methadon-Therapie ist aber für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) notwendig.