Cannabis für Kassenpatienten: Die Therapie wird ab jetzt von den Kassen getragen

Für die kassenärztliche Unterstützung der Cannabisbehandlung bedarf es einer klaren Begründung

Von Cornelia Scherpe
2. Februar 2017

Seit längerer Zeit ist die Anwendung von Cannabis in der Medizin ein Thema. In Deutschland konnten sich Schmerzpatienten bereits seit einiger Zeit die oft als Droge missbrauchte Substanz Tetrahydrocannabinol verschreiben lassen.

Vor allem bei Krebstherapien und bei Multipler Sklerose sorgt Cannabis für weniger Schmerzen und Krämpfe. Bislang allerdings war die alternative Behandlungsmethode keine Kassenleistung und musste daher von Patienten zu 100 Prozent selbst bezahlt werden.

Damit ist jetzt Schluss, hat der Bundestag beschlossen und bereits ein Gesetz dazu verankert. Bekommt ein Patient nun von seinem Arzt Cannabis auf Rezept, springen auch die gesetzlichen Krankenkassen als Zahlungsträger ein.

Nicht ohne Bedingungen

Für die Verschreibung im Praxisalltag sehen Kritiker allerdings noch gewisse Hürden. Die Ärzte müssen vor den Krankenkassen klar begründen, warum sie sich bei einem Patienten für Cannabis auf Rezept entscheiden. Es müssen demnach nicht nur schwerwiegende Erkrankungen diagnostiziert werden, sondern auch Alternativbehandlung ausgeschlossen worden sein.

Jeder Mediziner muss vor Beginn der Therapie einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse stellen, erst dann darf das erste Rezept ausgegeben werden. Außerdem muss im Laufe der Behandlung bestätigt werden, dass sich eine deutliche Verbesserung der Krankheit einstellt. All diese Bedingungen dürften insgesamt dazu führen, dass viele Ärzte eher zurückhaltend bei der Verschreibung sein werden.

Lange Wartezeiten sollen vermieden werden

Ein positiver Aspekt: Die Kassen müssen bei jedem Antrag binnen fünf Wochen eine Entscheidung fällen, in Hospizen sogar innerhalb von drei Tagen. Auf diese Weise sollen lange Wartezeiten bei Schmerzpatienten vermieden werden.

Um zuverlässige Daten über die "Cannabis-Therapie" zu sammeln, wertet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz BfArM) in den kommenden Jahren alle Patientendaten zum Thema aus. Alle Mediziner, die den Wirkstoff verschreiben, müssen ihre Patienten darüber aufklären, dass die Daten gesammelt und in anonymisierter Form an das Bundesinstitut übermittelt werden.