21. August 2004
Ein Zeckenbiss, aus dem eine Borreliose-Erkrankung entsteht, stellt eine Unfallverletzung dar, hat das Amtsgericht Dortmund entschieden (Az.: 128 C 5745/03).
Wie das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau berichtet, wurde eine Unfallversicherung verurteilt, Krankenhaustagegeld für die Dauer einer Borreliose-Behandlung zu zahlen. Eine Klinikeinweisung aus diesem Grund ist allerdings nur sehr selten nötig.
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