Zeckenbiss gilt als Unfall

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. August 2004

Ein Zeckenbiss, aus dem eine Borreliose-Erkrankung entsteht, stellt eine Unfallverletzung dar, hat das Amtsgericht Dortmund entschieden (Az.: 128 C 5745/03).

Wie das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau berichtet, wurde eine Unfallversicherung verurteilt, Krankenhaustagegeld für die Dauer einer Borreliose-Behandlung zu zahlen. Eine Klinikeinweisung aus diesem Grund ist allerdings nur sehr selten nötig.