28. Oktober 2009
Kommt es zu einer schweren Verätzung muss stets ein Arzt alarmiert werden. Bei Erste Hilfe-Maßnahmen muss auch an den Eigenschutz gedacht werden.
Im Falle einer Verätzung muss zuerst die Haut mit fließendem Wasser abgespült werden. Bei sehr starker Konzentration der Substanz muss diese jedoch zuvor mit einem Tuch abgewischt werden, da es sonst zu weiteren Reaktionen mit dem Wasser kommen kann. Liegt eine starke Verätzung vor, muss ein Notarzt alarmiert werden. Bei der Leistung von Erste Hilfe-Maßnahmen muss auch der Eigenschutz bedacht werden, damit sich der Helfer nicht ebenfalls Verätzungen aussetzt. Häufig müssen Spezialhandschuhe angezogen werden.
Bei einer Verätzung der Haut muss die Kleidung, die mit der ätzenden Flüssigkeit in Berührung gekommen ist, entfernt werden. Zur Verdünnung der Substanz sollte eine mindestens fünfzehnminütige Spülung mit Leitungswasser erfolgen. Die ätzende Flüssigkeit darf keinesfalls weiter auf dem Körper verteilt werden. Die Wunde muss mit einem sterilen Verband abgedeckt werden. Salben oder Gele dürfen dabei nicht verwendet werden. Auch bei Verätzungen des Auges, sollte dieses fünfzehn Minuten lang gespült werden. Dabei sollte der Verletzte den Kopf zur verätzten Seite hindrehen und das Auge hin und her bewegen. Anschließend wird ein steriler Verband auf beide Augen angelegt. Bei inneren Verätzungen sollte der Betroffene kleine Mengen an Wasser zu sich nehmen. Keinesfalls darf ein Erbrechen ausgelöst werden.
Bei einer ärztlichen Behandlung wird die Verätzungswunde mit Laugen, die die schädliche Substanz neutralisieren, ausgespült.
Um Verätzungen vorzubeugen, sollte stets auf die Warnhinweise auf den Reinigungsmitteln und Chemikalien-Behältern geachtet werden. Vor allem müssen diese so aufbewahrt werden, dass Kinder keinen Zugang zu ihnen haben. Bei besonders gefährlichen Substanzen sollte die Arbeit mit einer Schutzbrille und speziellen Handschuhen erfolgen. Zudem dürfen Säuren oder Laugen niemals in Getränkeflaschen gefüllt werden.
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