Unversicherter Rolls Royce verursacht Unfall in München - Geschädigter klagt gegen Polizei

Von Dörte Rösler
5. Juli 2013

Der Unfall war ungewöhnlich: auf der Münchner Maximilianstraße kollidierten beim Einparken zwei Rolls Royce. Da der Unfallverursacher sein Fahrzeug in Deutschland nicht versichert hatte und die Polizei den Wagen nicht sicherstellte, ging der Geschädigte leer aus. Nun muss sich das Münchner Oberlandesgericht mit dem Fall befassen.

Der schwarze Rolls Royce eines Autohändlers parkte vor einem Hotel, als die goldfarbene Luxuskarosse eines Geschäftsmannes aus Dubai ihn beim Wenden touchierte. Der Fahrer verschwand und meldete sich erst am nächsten Tag bei der Polizei, weil diese sein Vehikel abgeschleppt hatte. Gegen die Zahlung von 1500 Euro bekam er das Fahrzeug ausgehändigt.

Das Problem: der Wagen war nicht versichert. Der Kläger argumentiert deshalb, dass die Polizei das Fahrzeug nicht hätte freigeben dürfen. Große Hoffnungen sollte er allerdings nicht haben. Bereits in erster Instanz erklärten die Richter, dass die Polizei nicht für seine Schadensersatzansprüche zuständig sei.

Wenn er die geforderten 20.000 Euro für die Reparatur seines Rolls Royce haben wolle, müsse er sich direkt an den Fahrer des anderen Wagens wenden.