Nach Dienstunfall Folgeschäden? Sofort dem Arbeitgeber melden

Von Marion Selzer
12. September 2012

Wer nach einem Dienstunfall längerfristig an seiner Gesundheit geschädigt ist, sollte dies seinem Arbeitgeber umgehend melden. Denn nur, wenn die Folgeschäden innerhalb einer Zwei-Jahres-Frist gemeldet werden, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Unfallfürsorge.

Anderes gilt nur, wenn die Folgeschäden erst nach Ablauf von diesen zwei Jahren erkennbar sind. Dann kann der Anspruch auf Unfallfürsorge auch nach Ablauf der Frist bestehen.