Unfall zwischen Krankenwagen und Auto - Wer haftet?

Von Marion Selzer
16. Mai 2012

Wie die Richter vom Oberlandesgericht Naumberg entschieden haben, haftet nicht automatisch der KFZ-Führer, wenn es zwischen ihm und einem Krankenwagen im Einsatz zu einem Unfall kommt.

Das gilt insbesondere dann, wenn dann Martinshorn nicht eingeschaltet war oder der Fahrer vom Rettungsdienst ohne Achtsamkeit eine Kreuzung oder rote Ampel überfährt. Denn auch während einer Rettungsfahrt muss der Fahrer vom Krankenwagen ein gewisses Maß an Vorsicht walten lassen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu gefährden.

Wer in einem solchem Fall haftet, ist daher im Einzelfall zu entscheiden.