Fangprämie erschwert Fahrerflucht

Verhältnismäßige Fangprämie bei Fahrerflucht muss vom Flüchtigen getragen werden

Von Marion Selzer
30. September 2011

Jedes Jahr ereignen sich auf deutschen Straßen zahlreiche Fälle von Fahrerflucht. Was ärgerlich für den Geschädigten ist, kann für den Täter sehr unangenehme Folgen haben und teuer werden. Eine neue Regelung macht es möglich eine ausgesetzte Fangprämie hinterher dem Schadensverursacher in Rechnung zu stellen. Mitwisser werden in Anbetracht einer Belohnung viel eher zum Komplizen für Recht und Ordnung.

Fälle von Fahrerflucht geschätzt bei einer halben Millionen

Aus der Jahresstatistik von 2009 lassen sich 27.000 Fälle von Fahrerflucht ableiten. Die Dunkelziffer liegt jedoch weit höher, da in die offizielle Statistik nur Fälle mit Personenschäden einfließen und so der Großteil der Delikte nicht angezeigt wird.

Laut Schätzungen des Auto Clubs Europa (ACE) gibt es in Deutschland pro Jahr mindestens eine halbe Million Fälle von Fahrerflucht. Auch wenn es sich dabei vorwiegend um so genannte Bagatellfälle handelt, ist solch ein Vorfall ärgerlich für den Betroffenen. Der bleibt dann nämlich auf den verursachten Schadenskosten sitzen.

Um der Anzahl der Fälle von Fahrerflucht vorzubeugen, kann der Geschädigte eine Fangprämie aussetzen, die nicht selten Wunder wirkt. Denn mit der Aussicht auf eine Belohnung werden so manche ansonsten schweigsame Mitwisser dann doch redselig. Das Urteil des Amtsgerichts Lemgo macht es nun sogar möglich, die Kosten für die Fangprämie hinterher vom Täter erstatten zu lassen. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sollten diese jedoch nicht mehr als ein Viertel über dem Wert des Schadens liegen.

Mögliche Gründe für Fahrerflucht

Vermutlich wollen die Unfallflüchtigen einer Hochstufung bei den Versicherungen entgehen. Zudem mag auch die Vertuschung einer Trunkenheitsfahrt eine Rolle spielen oder der beim Täter durch den Unfall ausgelöste Schock. Allerdings verlangt der deutsche Gesetzgeber die Einhaltung einer angemessenen Wartefrist am Unfallort.

Wie lange diese im Einzelfall bemessen ist, wird durch die Gesetze nicht klar geregelt und hängt entscheidend von den jeweiligen Umständen wie Wetterlage, Tageszeit und schwere des Unfalls ab. Im Zweifelsfall sollte die Polizei informiert werden.