Ärztliches Attest für Schmerzengeld nach einem Unfall

Schmerzensgeldforderungen müssen mit Attest belegt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Juni 2010

Wie das Landgericht Coburg in einem Urteil entschied, muss jemand, der bei einem Unfall verletzt wurde und danach Schmerzensgeld verlangt, dies durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass die Schmerzen mit dem Unfall in Zusammenhang stehen.

Ein Beispiel

Bei einem Fall wurde ein Fahrradfahrer bei einem Autounfall verletzt, so erlitt der Radfahrer Verletzungen am Auge, Knie und am Unterkiefer sowie auch im Gebiss, so dass er zehnmal in Behandlung gehen musste. Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers überwies dem Mann auch ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro. Aber weil die Genesung schwierig verlief, behauptete das Unfallopfer auch noch monatelang Schmerzen und Schlafstörungen durch den Unfall gehabt zu haben und wollte noch mehr Schmerzensgeld in Höhe von 5.800 Euro.

Da aber die Richter hier nicht den direkten Zusammenhang zwischen dem Unfall und den nachfolgenden Beschwerden sahen, wurde dem Mann, er hatte noch eine Narbe am Kinn, die sich entzündet hatte, lediglich ein zusätzliches Schmerzensgeld über 1.000 Euro zugesprochen, aber die Kosten des Verfahrens musste er zum Teil selbst bezahlen.