Ohne Führerschein und betrunken unterwegs - kein Anspruch auf Rente

Eine finanzielle Entlohnung von Rechtsverstößen gehört nicht zu den Aufgaben der Sozialversicherung

Von Dörte Rösler
7. Januar 2015

Wer ohne Führerschein und alkoholisiert am Steuer sitzt, riskiert nicht nur seine Gesundheit. Eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall kann auch die Erwerbsminderungsrente kosten.

Wie das Landessozialgericht Darmstadt entschieden hat, muss die Rentenversicherung bei vorsätzlichen Vergehen nicht zahlen.

Unfall unter Alkoholeinfluss

Im Berufungsverfahren mussten die Darmstädter Richter über den Fall eines Mannes entscheiden, der mit 1,39 Promille in einen Erdwall gefahren war.

Bei dem Unfall zog er sich so schwere Verletzungen zu, dass er keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben konnte. Die Rentenversicherung lehnte jedoch eine Rente wegen Erwerbsminderung ab.

Begründung: die gesundheitliche Beeinträchtigung ist unmittelbare Folge einer Straftat. Als Beleg nannte die Versicherung eine Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts, das den Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit und Fahren ohne Führerschein zu einer 5-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

Rechtsverstöße - keine Aufgabe der Sozialversicherung

Das Landessozialgericht bestätigte diese Rechtsauffassung. Der Unfall sei unmittelbare Folge der fahrlässigen Trunkenheit und fehlenden Fahrkenntnisse gewesen.

Daher habe die Rentenversicherung keine Pflicht, zu zahlen. In ihrem Urteil verwiesen die Richter darauf, dass es keine Aufgabe der Sozialversicherung sei, Rechtsverstöße finanziell zu entlohnen.