Frau will sich Fahrradhelm kaufen: Auf dem Weg dorthin erleidet sie tödliche Kopfverletzungen

Von Ingrid Neufeld
20. Juni 2014

Nach wie vor besteht in Deutschland keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Gerade erst am Dienstag gab es ein neues Urteil des BGH, in dem festgeschrieben wurde, dass Radfahrern bei einem unverschuldeten Unfall auch dann der volle Schadensersatz zusteht, wenn sie ohne Helm unterwegs waren.

Doch das nützt einer Frau aus Hohenroda in der Nähe von Fulda in Osthessen wenig. Die 66-jährige wollte sich einen Fahrradhelm kaufen und fuhr mit dem Rad zum Geschäft.

Das BGH-Urteil hatte ihren Sinn für die Gefährlichkeit des Fahrradfahrens geschärft. Ihr 73-jähriger Ehemann war mit ihr gemeinsam unterwegs. Als der plötzlich bremsen musste, fuhr sie mit voller Geschwindigkeit auf ihn auf.

Sie stürzte und knallte mit dem ungeschützten Kopf auf den Asphalt. Die Radfahrerin wurde sofort mit dem Rettungshubschrauber nach Fulda in eine Klinik gebracht. Leider starb sie in den Morgenstunden des nächsten Tages.