Schadensersatz und Schmerzensgeld - Wer zahlt bei Unfällen?

Von Ingo Krüger
13. Mai 2014

Wer bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Verursacher. Dies reicht vom Ersetzen beschädigter Kleidung bis zur Zahlung einer lebenslangen Rente.

In der Regel kommt die private Haftpflichtversicherung sowohl für Personen- als auch für Sachschäden auf. Allerdings muss vorher die Schuldfrage geklärt sein. Nicht selten bleibt Geschädigten nur eine Klage vor Gericht.

Wann und was die Versicherung zahlt

Für Sachschäden erhalten Unfallopfer nur den Zeitwert, nicht den Neupreis. Die Aufwendungen für Arbeiten in Haushalt und Garten, die von anderen durchgeführt werden, werden erstattet. Ist eine Person für einen Schaden verantwortlich, die selbst nicht haftpflichtversichert ist und aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht zahlen kann, springt die Forderungsausfalldeckung dafür ein. Allerdings zahlt der Versicherer in der Regel erst ab einer bestimmten Schadenshöhe und wenn alle rechtlichen Mittel erschöpft sind, um vom Verursacher des Schadens eine Entschädigung zu bekommen.

Bei einem Verkehrsunfall mit dem Auto oder Motorrad hat der Geschädigte einen Ersatzanspruch auf die unfallbedingt erforderlichen Reparaturkosten, die in einer Fachwerkstatt anfallen. Verzichtet er jedoch darauf, sein Fahrzeug reparieren zu lassen, kann er sich auch die kalkulierten Reparaturkosten auszahlen lassen. Den Schaden sollte man immer von einem neutralen Gutachter untersuchen und schätzen lassen.

Unfälle auf dem Weg zur Arbeit

Bei einem Unfall auf dem Weg zum Arbeitsplatz zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Erster Ansprechpartner ist in solchen Fällen die zuständige Berufsgenossenschaft. Sie kommt für die Kosten der medizinischen Behandlung und Reha auf und zahlt bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsunfähigkeit eine Rente. Allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer keinen Umweg gefahren ist, um etwa einen Geldautomaten oder einen Supermarkt aufzusuchen. Dann erlischt der Versicherungsschutz.