27. Oktober 2006
Personen, die vor langer Zeit einen Unfall hatten und bei denen erst heute Folgeschäden auftreten, haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies entschied ein Gericht in Kaiserslautern.
Ein Mann klagte sieben Jahre nach einem Unfall sein wieder einsetzendes Herzleiden. Daraufhin forderte er erneut Schmerzensgeld, nachdem eine zusätzliche Operation nötig gewesen war. Mit dem Urteil einher geht die Festlegung, dass eine Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen erst dann einsetzt, wenn das Unfallopfer von den Spätfolgen erfährt.
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