Sportunfall privat und im Verein: wann zahlt wer die Kosten?

Sportunfälle sind schnell passiert - In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse?

Von Cornelia Scherpe
5. Juli 2017

Sprüche wie "Sport ist Mord" werden gern von Menschen genutzt, die wenig Motivation für körperliche Fitness aufbringen können. Natürlich ist Sport für den Organismus und die Psyche gesund, dennoch steigt bei vielen Sportarten aber tatsächlich das Verletzungsrisiko.

Muskelfaserrisse beim Volleyball, Knochenbrüche beim Kampfsport und die bitteren Folgen eines Foulspiels beim Fußball sind allgegenwärtig. Außerdem landen Radsportler und Skifahrer häufiger im Krankenhaus und müssen diagnostiziert und versorgt werden.

Die eigentlichen Behandlungskosten werden in Deutschland von der jeweiligen Krankenkasse des Patienten getragen. Doch wer durch folgenreiche Verletzungen länger ausfällt, muss Verdienstverluste fürchten und benötigt langfristig Maßnahmen für seine gesundheitlichen Folgeschäden. Wer zahlt dafür und macht es einen Unterschied, ob man Vereinssportler ist?

Ein Überblick über die Regelungen

Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass eine Vereinsversicherung besteht. Jeder ordentlich erfasste Verein ist beim zuständigen Landessportbund registriert und in einer Gruppenversicherung.

Die individuellen Pakete können aber sehr unterschiedlich ausfallen. Oft deckt der Versicherungsumfang nur ein Basisprogramm ab. Jeder Sportler sollte sich daher eingehend über die gültige Police seines Vereins informieren.

Die Versicherung des Vereins greift außerdem nur bei Unfällen, die auf dem Hin- und Rückweg sowie im eigentlichen Trainingsbetrieb entstehen. Wer also im Familien- und Freundeskreis eine kleine Demonstration der eigenen Fähigkeiten geben will, ist in diesem Moment nicht über den Verein versichert.

Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht im Privatleben

Wer jetzt denkt, dass macht nichts, da es noch die gesetzliche Unfallversicherung gibt, der irrt. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Sportunfällen überhaupt nicht. Sie wird mit Pflegegeld, Reha etc. nur bei Unfällen eingesetzt, die sich während der Ausübung des Berufs ereignen. Wer sich also in der Freizeit absichern will, müsste eine private Unfallversicherung absichern.

Private Unfallversicherungen haben oft sehr genaue Vorstellungen, welche Aktivitäten versichert sind. Für besonders risikoreiche Dinge wie etwa Rennfahrten oder Klettern fallen Sondertarife an.

Kommen längere Berufsausfälle, gibt es ab der siebten Woche keinen vollen Ausgleich mehr. Wer diesen Fall abfedern will, benötigt eine Krankengeld-Versicherung. Diese macht bei Selbstständigen besonders viel Sinn, da hinter ihnen keine Firma steht, die für die ersten sechs Krankenwochen zahlt. Um eine mögliche Erwerbsunfähigkeit abzusichern, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.