7. Oktober 2009
Um eine mögliche Krebserkrankung des Gebärmutterhalses rechtzeitig erkennen zu können, wird ein Zellabstrich durchgeführt. Dieser ist völlig schmerzlos und ohne Komplikationen.
Für einen Zellabstrich oder PAP-Test wird der zu untersuchenden Frau mit einem Wattestäbchen oder einer kleinen Bürste etwas Zellmaterial vom Muttermund sowie aus dem Gebärmutterhals entnommen. In manchen Fällen wird der Abstrich auch an der Scheide vorgenommen. Nach der Entnahme des Zellmaterials wird dieses in einem Labor gründlich analysiert. Dazu streicht man das zu untersuchende Material auf einem Objektträger, in der Regel ein Glasplättchen, aus. Dann wird der Zellabstrich gefärbt und danach unter einem Mikroskop untersucht. Durch die Färbung des Zellabstriches lassen sich die Form und das Aussehen der entnommenen Zellen einordnen. Dafür erfolgen verschiedene Klassifizierungen, die PAP I – V genannt werden.
So gilt das PAP-Stadium PAP I als normal, bei PAP II liegen entzündliche Zellveränderungen vor, die jedoch gutartig sind, bei PAP III handelt es sich um stärkere entzündliche Veränderungen der Zellen. Dabei kann jedoch nicht festgelegt werden, ob es sich um gutartige oder bösartige Veränderungen handelt, was eine erneute Zelluntersuchung nach zwei bis sechs Wochen erforderlich macht. Als PAP IIID werden leichte bis mäßige Veränderungen der Zellen, die untypisch sind, klassifiziert. Dabei handelt es sich um einen unklaren Befund, weswegen ein neuerlicher Kontrollabstrich nach drei Monaten empfohlen wird. Bei PAP IVa bzw. IVb liegen schwere Zellveränderungen oder sogar eine Vorstufe zum Gebärmutterhalskrebs vor. In diesem Fall ist eine Gewebeentnahme (Biopsie) zur weiteren Abklärung erforderlich. Bei einer Klassifizierung mit PAP V handelt es sich bereits um Gebärmutterhalskrebs, der durch bösartige Zellen nachgewiesen werden konnte, was eine sofortige Behandlung notwendig macht. Eine Sonderform bildet die Klassifizierung PAP 0. In diesem Fall ist der Zellabstrich unbrauchbar, wodurch eine Wiederholung des Abstrichs nach 14 Tagen erforderlich ist.
Ein Zellabstrich verläuft für die Patientin vollkommen schmerzlos und hat keinerlei Nebenwirkungen.
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