Bundesverwaltungsgericht: Jugendamt muss bei unbekannter Samenspende keinen Unterhalt leisten

Von Ingrid Neufeld
21. Mai 2013

Das Jugendamt muss nicht in jedem Fall für den fehlenden Unterhalt durch den Vater aufkommen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlag einer Mutter, die ein Kind ausgetragen hatte, das durch eine dänische Samenspende entstanden war. Die Mutter hatte beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt, was das Jugendamt aber abschlägig beschied.

Normalerweise hat eine Mutter Anspruch auf Unterhalt, wenn der unbekannte Vater sich der Zahlungsverpflichtung entzieht. Dabei wird allerdings davon ausgegangen, dass die Zahlung als Vorschuss erfolgt und vom Unterhaltspflichtigen wieder zurückerlangt werden kann.

Laut dem Unterhaltsvorschussgesetz ist die Zahlung nicht möglich, wenn sich die Mutter weigert, mitzuhelfen, um die Vaterschaft offen zu legen. Dasselbe gilt bei der anonym erfolgten Samenspende: Denn die Mutter hat "bewusst und gewollt von vornherein die Feststellung des unterhaltspflichtigen anderen Elternteils vereitelt".