Wer ist unterhaltspflichtig?

Von Jana Treber
10. Oktober 2011

Wird ein DNA-Abstammungsgutachten verlangt, geht es meist um den Nachweis einer Vaterschaft.

Wie jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, gilt der Nachweis einer Vaterschaft dann als erbracht, wenn das DNA-Abstammungsgutachten eine Wahrscheinlichkeit von 99,99998 Prozent ergibt. So erübrigen sich weitere Nachforschungen selbst dann, wenn die Mutter in dem zeugungsfähigen Zeitraum mit mehreren Männern Geschlechtsverkehr hatte.