Wichtige Hinweise rund um das Thema rechtliche Vaterschaft

Rechtlicher Vater - Ehe, Adoption des Kindes oder anerkannte Vaterschaft sind Voraussetzung

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
26. Januar 2011

Wer biologisch gesehen der Vater oder die Mutter eines Kindes ist, ist deutlich und kann im Zweifelsfall einer Vaterschaft schnell nachgewiesen werden. Wie ist es jedoch wenn es um die rechtliche Form geht?

Ehe, Adoption oder anerkannte Vaterschaft

Laut Eintrag im Bürgerlichen Gesetzbuch besteht eine rechtliche Mutterschaft durch die Geburt oder durch eine Adoption eines Kindes. Bezüglich der Vaterschaft lautet die Regelung: "Vater ist wer zur Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war, ein Kind adoptiert hat, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist".

Wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet ist, so muss er die Vaterschaft nachträglich anerkennen. Tut er dies nicht, muss eine Gerichtsverhandlung folgen. Dort erfolgt der Nachweis durch eine DNA-Analyse meistens durch das Jugendamt, das Familien- oder Amtsgericht.

Seit 2008 gibt es für alle Parteien (Kinder, Mütter sowie Väter) die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten, ohne dass dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.