Gendiagnostikgesetz: Heimliche Vaterschaftstests sind verboten

Von Carina Simoes Soares
28. Juni 2010

Durch das neue Gesetz macht sich nun seit Februar jeder strafbar, der heimliche Vaterschaftstests durchführt, oder sie in Auftrag gibt. Labore, die genetische Untersuchungen durchführen, sind dazu verpflichtet, Unterschriften von allen Beteiligten einzuholen. Andernfalls müssen auch sie mit gesetzlicher Strafe rechnen. Des Weiteren müssen der Zweck, die Art, der Umfang und die Aussagekraft des Tests geklärt werden.

Wer in Deutschland von nun an einen privaten Vaterschaftstest durchführen möchte, der sollte zusammenfassend beachten, dass der Test nicht heimlich geschieht, dass also alle Beteiligten davon wissen und dies mit einer Unterschrift bestätigen.

Bei der Wahl des Instituts ist darauf zu achten, dass es das KFQA-Prüfzeichen hat. Das bestätigt die persönliche Qualifikation desjenigen, der den Vaterschaftstest durchführt.