Kinder können einen Vaterschaftstest nicht per Gericht erzwingen

66-Jährige scheitert mit dem Versuch, mittels Gerichtsverfahren einen Vaterschaftstest zu erzwingen

Von Cornelia Scherpe
21. April 2016

Eine 66 Jahre alte Seniorin hat vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, da sie von einem 89-Jährigen einen Vaterschaftstest verlangte. Sie ist der Auffassung, dass der Betreffende ihr leiblicher Vater ist und wollte mittels DNS-Test die Gewissheit. Der Mann verweigerte sich jedoch dem Test und die Frau versuchte mittels Gerichtsverfahren den Vaterschaftstest zu erzwingen.

Vaterschaftsklage und Abstammungsklärung

Das Urteil des Gerichts fällt gegen den erzwungenen Vaterschaftstest aus. In der Urteilsverkündung bezieht der Richter sich auf eine klare Abgrenzung zwischen

  1. Vaterschaftsklage und
  2. der sogenannten "rechtsfolgenlosen Abstammungsklärung".

Bei einer Vaterschaftsklage geht es immer darum, den Erzeuger zu ermitteln, damit rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Eine Mutter kann dies verlangen, um Anspruch auf Unterhalt oder Fragen des Sorgerechts klären zu lassen. Das Recht, die Abstammung des Kindes klar zu bestimmen, ist für diesen Zweck im Grundgesetz verankert.

Begründung des Urteils

Die rechtsfolgenlose Abstammungsklärung hat jedoch mit Sorgerecht, Unterhalt etc. nichts zu tun. Sie ist immer rechtsfolgenlos. Wie im aktuellen Fall vor Gericht hat es für die erwachsene Frau also keine rechtlichen Konsequenzen, ob der Betreffende ihr Erzeuger ist. In diesem Fall sieht das Gesetz vor, dass dass biologische Erzeuger nicht gesetzlich gezwungen werden können, wenn sie außerhalb des offiziellen Familienbundes stehen.

Das Recht auf die Kenntnis der eigenen Abstimmung gilt in diesem Fall nur zwischen einem Nachkommen und dem rechtlich festgehaltenen Vater. Diese Regelung stammt von 2008 und ermöglicht es, dass bei Zweifeln der Vaterschaft getestet werden kann, ob der Familienvater wirklich der leibliche Vater ist.

Die Seniorin kann daher auch vor Gericht den Vaterschaftstest nicht erzwingen. Eine Vaterschaftsklage hatte sie bereits vor einigen Jahrzehnten gestellt und war dabei ebenfalls rechtskräftig vom Gericht abgewiesen worden.