Frauenärzte im Test - Prüfverfahren testet, wer Ultraschalluntersuchungen korrekt auswertet

Von Cornelia Scherpe
6. Juni 2012

Auch Ärzte sind nur Menschen und können Fehler machen. Allerdings sollte das äußerst selten vorkommen, denn die Patienten vertrauen auf die Fachmeinung ihres Mediziners. Gleich um zwei Leben geht es, wenn Schwangere sich ihrem Frauenarzt anvertrauen. Woher soll man aber wissen, dass der gewählte Gynäkologe auch wirklich kompetent ist? Mit dieser Frage haben sich Forscher beschäftigt, die im Auftrag der Krankenkassen arbeiteten und sie haben eine Antwort gefunden. Sie entwickelten ein Online-Prüfverfahren für die Gynäkologen. Das Projekt startete im Juni 2012.

Jeder Frauenarzt und jede Frauenärztin mit einer Niederlassung soll online an diesem Verfahren teilnehmen, indem er oder sie durchgeführte Ultraschallbilder von Ungeborenen digital übermittelt. Gemeinsam mit dem Bildmaterial soll eine Diagnose geschickt werden, in der Stellung zur Gesundheit des Embryos genommen wird. So kann eine externe Qualitätssicherung erfolgen. Hat der Gynäkologe die Entwicklung der Organe etc. richtig bewertet, so darf er auch in Zukunft Ultraschalluntersuchungen für Mutter und Kind anbieten. Zeigen sich Probleme, kann das von den Krankenkassen vorgesetzte Verfahren beim Arzt gestrichen werden.

Für Patientinnen bedeutet das, dass ihnen n Zukunft nur Ärzte mit einer Ahnung von Ultraschallbildern gegenüber stehen und richte Ratschläge für das Kindswohl erteilen.