Sind Röntgenbilder Eigentum des Arztes oder des Patienten?

Mich würde es einmal interessieren, wem die Röntgenaufnahmen gehören, die bei den verschiedenen Ärzten gemacht werden.
Zum Beispiel beim Zahnarzt, beim Orthopäden, Radiologen etc.?
Hat man Anspruch auf Herausgabe dieser Bilder, oder gehören sie den Ärzten, die das verweigern können?

Antworten (3)
Röntgenbilder

Hallo, nein Röntgenbilder sind nicht Eigentum des Arztes. Man kann immer die Herausgabe seiner Röntgenbilder verlangen.

Röntgenbilder bleiben immer im Besitz des entsprechenden Arztes. Die Bilder werden aber ohne Probleme leihweise an andere behandelnde Ärzte überlassen. Man kann sich aber sicherlich auch Kopien davon anfertigen lassen (auf CD, ...). Welche Kosten dabei entstehen, weiß ich leider nicht.

Arzt

Das kann schnell und einfach beantwortet werden: Die Röntgenbilder gehören zwar dem Arzt, aber er/sie muss die Bilder herausrücken, wenn man sie vorübergehend benötigt (zB wenn man bei einem anderen Arzt in Behandlung geht).

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