CGM zur Diabetesbehandlung: Beantragung bei der Krankenkasse durchsetzen

Der Genehmigungsprozess für ein CGM-Gerät erfordert häufig Geduld und Hartnäckigkeit

Von Cornelia Scherpe
17. April 2015

Patienten mit Diabetes des Typ 1 müssen bereits in jungen Jahren mit der Kontrolle ihres Blutzuckers beginnen. Anders als bei Diabetes des Typ 2 ist das Zuckerleiden die Folge einer angeborenen Autoimmunkrankheit und bringt eine lebenslange Behandlung mit sich.

Qualitativ hochwertige Versorgung

Daher ist die Erfindung der CGM-Geräte ein Durchbruch bei der qualitativ hochwertigen Versorgung. Die Abkürzung steht für "Continuous Glucose Monitoring", was bedeutet, dass mittels eines kleinen Senders die Blutzuckerwerte kontinuierlich überprüft werden. Für den Patienten wird es viel einfacher, sich mit der richtigen Medikamentendosis zu versorgen und die Lebensqualität steigt.

Wer zur eigenen Versorgung auf CGM setzen möchte, muss dies jedoch zunächst bei der Krankenkasse beantragen. Der Genehmigungsprozess ist sehr aufwendig und verlangt Geduld.

Antrag, Prüfung und Widerspruch

  1. Der erste Gang sollte der zum Arzt sein, um mit diesem über den Wunsch zu sprechen und alle nötigen Unterlagen zu sammeln. Der Kasse muss begründet werden, warum die Blutzuckerkontrolle per CGM erfolgen soll. Dabei muss man zeigen, dass starke Schwankungen der Werte nicht anders vermieden werden können.

  2. Nach dem Einreichen des Antrags ist Geduld gefragt, denn nun prüft die Krankenkasse den Patientenfall.

  3. Nicht selten bekommt man eine Absage. Diese sollte man jedoch nicht hinnehmen, sondern innerhalb der Frist von vier Wochen einen Widerspruch einlegen.

    In diesem Schreiben vom Patienten muss zunächst nur stehen, dass er Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt und eine ausführliche Begründung nachreichen wird. Diese formuliert man wieder gemeinsam mit dem Arzt.

Chancen vor Gericht

Wird auch der zweite Anlauf von der Krankenkasse abgelehnt, ist eine Klage beim Sozialgericht möglich. Wer hier auf sein Recht besteht, muss die Kosten bei einem Prozessgewinn nicht selbst tragen. Wie der Richter jedoch von Fall zu Fall entscheidet, kann vorab niemand wissen.

Da das QWiG, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, sich im Juli 2014 aber dafür ausgesprochen hat, wie hilfreich CGM-Geräte für die Diabetiker sind, könnte sich die Lage zu Gunsten der Patienten entwickeln.