27. Juli 2007
Die Entnahme von Untersuchungsmaterial von Haut- und Schleimhautoberflächen oder Wunden bezeichnet man als Abstrich.
Zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung im Rahmen des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms gehört der Zellabstrich, um Erkrankungen wie Brustkrebs und Gebärmutterhalskrebs rechtzeitig diagnostizieren zu können. Dabei wird aus der Scheide das Scheidensekret mit entsprechendem Utensil entnommen und unter dem Mikroskop auf Infektionshinweise untersucht. Tumorzellen können unter dem Mikroskop auf Gut- oder Bösartigkeit hin untersucht werden.
Der Zellabstrich wird je nach Untersuchungsresultat in fünf Klassen eingeteilt. Diese Klassen sind nach dem griechischen Arzt George Papanicolaou benannt, der eine spezielle Färbemethode für die Begutachtung von Gebärmutterhalszellen unter dem Mikroskop entwickelte.
Die Klassen Pap I und Pap II sind Normalbefunde. Die Klasse Pap III ist ein zweifelhafter Abstrich. Kontrolle und Abklärung sind innerhalb von drei Monaten notwendig. Auch hier finden sich meistens entzündliche Veränderungen, die aber deutlicher sind als beim Pap II. Die Entzündung sollte behandelt und dann erneut kontrolliert werden. Die Klasse Pap III D ist die erste Auffälligkeit mit leichten Zellveränderungen, die nach drei Monaten wieder untersucht werden müssen. Man bezeichnet diesen Befund als eine leichte bis mittlere Dysplasie. Häufig findet sich ein solcher Abstrich bei einer Infektion mit dem Humanen Papillom-Virus (HP-Virus). Bleibt der Befund länger als ein Jahr bestehen, sollte eine feingewebliche (histologische) Untersuchung durchgeführt werden.
Die Klassen Pap IV und Pap V sind verdächtige Abstriche. Der Gynäkologe muss das Ergebnis sofort abklären. Es handelt sich um schon stark veränderte Zellen (schwere Dysplasie). Bei Klasse IV a wird eine Konisation (Gewebeentnahme) durchgeführt. Dabei wird ein kleiner Gewebe-Kegel aus dem Gebärmutterhals herausgeschnitten. Bei Klasse IV b besteht akuter Krebsverdacht, allerdings eher noch in oberflächlicher Ausdehnung. Bei Klasse V besteht der Verdacht, dass der Krebs schon in die Tiefe vorgedrungen ist. Bei den Klassen IV b und V werden zusätzlich zur Konisation Proben (Biopsien) entnommen.
Die Klasse Pap 0 bedeutet, dass der Abstrich nicht auswertbar ist. Diese Abstriche müssen innerhalb kürzester Zeit wiederholt werden.
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