Ultraviolettbestrahlung Artikel
Durchführung einer Ultraviolettbestrahlung
Um bestimmte Hautkrankheiten zu behandeln, kann die Anwendung einer Ultraviolettbestrahlung hilfreich sein. Vor der Behandlung müssen einige Untersuchungen erfolgen.
Vor der Durchführung einer UV-Therapie erfolgt eine gründliche Untersuchung des Patienten durch den Hautarzt. Die Krankheit muss genau diagnostiziert werden, damit mögliche Zustände, bei denen eine Ultraviolettbestrahlung besser unterbleiben sollte, erkannt werden. Bevor die Bestrahlung beginnt, wird die genaue Dosis der Strahlen festgelegt. Dazu wendet man die Strahlenquelle an einem Körperteil an, welches normalerweise keinem Licht ausgesetzt ist, wie beispielsweise das Gesäß. Zur Anwendung kommt in der Regel die geringste Dosis, durch die eine leichte Rötung der Haut hervorgerufen wird. Der Patient sollte vor der Durchführung der Phototherapie auf die Anwendung von Kosmetika, Salben und Cremes verzichten. Für den Fall, dass eine Photochemotherapie erfolgt, wird der zusätzliche Wirkstoff als Kapsel oder durch eine Creme verabreicht. Auch eine Badetherapie in einem Salzwasserbad kann vor der Ultraviolettbestrahlung erfolgen. Während der UV-Therapie wird der Patient mit einer Speziallampe mit den UV-Strahlen behandelt.
Bei einer Schuppenflechte muss die UV-Therapie täglich oder alle zwei Tage durchgeführt werden. Nach etwa zwanzig Behandlungen tritt normalerweise eine Besserung der Beschwerden ein. Mehr als zwanzig Anwendungen hintereinander dürfen allerdings nicht erfolgen, damit die Haut nicht geschädigt wird.
Nicht angewendet werden darf eine Phototherapie bei grauem Star, einer Netzhautablösung des Auges, Störungen der Leber- oder Nierenfunktionen sowie bei Tuberkulose.