Neue EU Regelung: Transplantation von Hornhaut wurde verschärft

Von Karoline Hübl
16. September 2011

Verstirbt ein Mensch, kann diesem bis zu 72 Stunden nach dem Ableben die Hornhaut entnommen werden. Vorausgesetzt es handelt sich um einen Spender.

Eine EU-Regelung sorgt dafür, dass die Zeit für diese Maßnahme immer knapper wird. Die Transplantation darf erst dann durchgeführt werden, wenn das Blut innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod untersucht wurde. Augenärzte kritisieren diese Regelung, da es die Sicherheit nicht erhöht.