25. November 2009
Transplantationen werden in Deutschland durch das Transplantationsgesetz geregelt, das die Entnahme eines Organs von Verstorbenen oder eine Lebendspende von Angehörigen gestattet. Die Organspende muss stets freiwillig und unentgeltlich erfolgen. Organhandel ist verboten. Durchgeführt werden Transplantationen in erster Linie an speziellen Transplantationszentren.
Bevor ein Organ für eine Spende von einem verstorbenen Menschen entnommen wird, müssen zwei unabhängige Ärzte den Hirntod dieses Menschen feststellen. Dies ist dann der Fall, wenn keine Hirnströme mehr messbar sind. Außerdem muss der Verstorbene einen Organspendeausweis besitzen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Angehörigen der Organentnahme zustimmen. Bei Lebendspenden stellen sich meist enge Angehörige wie Eltern, Großeltern oder Geschwister zur Verfügung.
Ein schwer kranker Patient, dem mit einer Transplantation geholfen werden soll, wird bei der europäischen Vermittlungsstelle Eurotransplant im niederländischen Leiden angemeldet. Dort sammelt man alle Daten, die für eine Transplantation relevant sind. Stirbt nun ein potentieller Organspender, wird das nächstgelegene Transplantationszentrum verständigt. Dort veranlasst ein Transplantationskoordinator alle wichtigen Untersuchungen, damit der geeignete Empfänger gefunden werden kann. Dazu wird eine Gewebetypisierung vorgenommen, deren Resultat man an Eurotransplant weiterleitet. Dort wird der bestmögliche Empfänger per Computer ermittelt. Wichtige Kriterien sind dabei die Dringlichkeit, die Wartezeit und die Entfernung zum Transplantationsort. Außerdem darf der Spender keine Krankheiten wie Krebs oder bestimmte Infektionen gehabt haben. Wird ein geeigneter Empfänger gefunden, wird dieser sofort benachrichtigt, um sich in die Transplantationsklinik zu begeben. Inzwischen wird das benötigte Transplantat dem verstorbenen Spender entnommen und konserviert. Bestimmte Organe wie Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse oder Herz müssen so schnell wie möglich verpflanzt werden. Wenn keine medizinischen Vorbehalte mehr bestehen, kann die Transplantation umgehend erfolgen. Dabei ersetzt man das erkrankte Organ oder Gewebe durch das Transplantat.
Nach der Transplantation kommt es zu einer Abwehrreaktion des Organismus gegen ein transplantiertes Organ, das als Fremdkörper betrachtet wird. Aus diesem Grund erhält der Patient bestimmte Medikamente zur Unterdrückung der Immunabwehr, die er lebenslang einnehmen muss, damit das Transplantat nicht abgestoßen wird.
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