Rehabilitation Forum
Wartezeit zwischen 2 stationären Rehamaßnahmen ("Kur"), Leistungsträger Krankenkasse
Zwischen zwei von der Krankenkasse bezahlten stationären medizinischen Rehamaßnahmen ("Kur") besteht ja in der Regel eine Wartezeit von einigen Jahren.
Wie ist die Rechtslage, wenn man wegen einer bestimmten Krankheit gerade zur Reha war (z.B. nach einer Knie-OP), nun aber wegen einer anderen Krankheit erneut zur Kur möchte (z.B. psychosomatisch)? Kann die Krankenkasse die Kur verweigern mit der Begründung, dass man ja gerade erst zur Kur war? Auch wenn es jetzt ein völlig anderes Problem ist?
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