Verfällt ein Kur-Anspruch nach 3 Jahren?

Meine Frau hat diverse Krankheiten (Morbus Crohn, Fibromyalgie und dadurch auch psychische Probleme), hat aber versäumt den Kurantrag innerhalb von drei Jahren zu stellen. Verfällt danach der Anspruch oder kann man den Antrag jederzeit wieder stellen und müssen Ärzte das mit Gutachten wieder neu bestätigen? Wer kennt sich da aus und könnte mir Tipps geben? Gruß, ThomasMatze

Antworten (1)
Fristen für Kurantritt

Ein Kurantrag kann jederzeit der Facharzt stellen. Der hilft normalerweise auch bei der Ausfüllung des Antrages von der Krankenkasse. Oft wird noch der Medizinische Dienst der Krankenkasse hinzugezogen.
Ab Zugang des Bewilligungsbescheides sollte man innerhalb von vier Monaten die Kur antreten, sonst verfällt der Anspruch.

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