29. Oktober 2009
Als Organtransplantation bezeichnet man die Übertragung eines gesunden Organs in den Körper eines chronisch Kranken. Ein transplantiertes Organ kann sowohl von einem lebenden als auch von einem verstorbenen Spender stammen.
Zweck einer Organtransplantation ist die Verpflanzung von gesunden Organen, Zellen oder Gewebe in den Körper von Menschen, die unter unheilbaren Krankheiten oder Funktionsstörungen ihrer Organe leiden. Mit Hilfe einer Organtransplantation kann die verloren gegangene körperliche Funktion wiederhergestellt und das Leben des Patienten gerettet werden.
Organtransplantationen sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Mehr als 8.000 Transplantationen werden pro Jahr in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen. Dennoch ist es nicht möglich sämtliche Patienten, die auf eine Organverpflanzung angewiesen sind, zu versorgen. So müssen in Deutschland etwa 11.500 Menschen auf eine Transplantation warten. 8.000 davon sind Dialysepatienten, die sich auf der Warteliste für Nierentransplantationen befinden. Besonders angewiesen auf Organtransplantationen sind Patienten mit Herz-, Lungen- oder Leberkrankheiten, denen nur mit Hilfe einer Transplantation geholfen werden kann.
Die Geschichte der Organtransplantation geht zurück bis in das Jahr 1883, als man erstmals eine Transplantation der Schilddrüse vornahm. Im 20. Jahrhundert versuchte man zunächst Nieren von Schweinen oder Ziegen auf Menschen zu übertragen, was jedoch erfolglos blieb, da die Organe abstarben. In den 20er Jahren wurde die Organtransplantation daher zunächst aufgegeben. Nach dem 2. Weltkrieg wurde ein neuer Versuch gestartet. Der Versuch menschliche Nieren zu verpflanzen, scheiterte Anfang der 50er Jahre jedoch. Das größte Problem der Transplantation war die Abstoßungsreaktion (Immunsuppression). 1954 gelang es dann doch, eine Niere von einem Zwillingsbruder zum anderen zu transplantieren. In den 60er Jahren entwickelte man Medikamente, die die Immunabwehr unterdrücken sollten. Mit dem Präparat Ciclosporin gelang ein Durchbruch auf diesem Gebiet. Zudem fand man heraus, dass Empfänger und Spender möglichst ähnliche Gewebeeigenschaften besitzen sollten. Im Laufe der Jahre wurden Organisationen gegründet, um passende Organspender zu vermitteln.
Zu den Organen, die transplantiert werden können, gehören Herz, Lunge, Nieren, Leber, Dünndarm und Bauchspeicheldrüse. Außerdem können Zellen, bei einer Knochenmark- oder Stammzellentransplantation oder Gewebe wie die Hornhaut der Augen (Kornea) verpflanzt werden. Oftmals sind Transplantationen die letzte Möglichkeit das Leben eines Patienten zu retten. Dazu sind jedoch Organspenden erforderlich.
Organspenden können als Lebendspende, zum Beispiel von einem Verwandten, erfolgen oder von einem Verstorbenen, bei dem der Hirntod festgestellt wurde, entnommen werden. Dafür ist jedoch ein Organspendeausweis des Verstorbenen nötig. Falls keiner vorhanden ist, müssen die nächsten Angehörigen ihre Zustimmung erteilen, um die rechtlichen Grundlagen für eine Organtransplantation zu erfüllen.
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