8. Oktober 2009
Bei bestimmten Verletzungen oder bei Verbrennungen ist eine Kühlung der betroffenen Stelle erforderlich. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass keine Kälteschäden entstehen.
Kommt es zu einer Verletzung, wie zum Beispiel einer Prellung, Quetschung oder Verbrennung, muss rasch eine Kühlung des betroffenen Körperteils erfolgen, um die Schmerzen zu lindern und eine Schwellung zu bekämpfen. Bei Sportverletzungen wird meist eine Eispackung zur Kühlung verwendet. Dabei muss aber beachtet werden, dass zwischen das Eis und die verletzte Stelle ein Tuch oder eine Kompressionsbinde gelegt wird, damit es nicht zu Kälteschäden kommt. Die Kühlpackung wird auf die betroffene Stelle aufgelegt und mit einer elastischen Binde fixiert. Falls kein Eis vorhanden ist, können auch kalte Umschläge oder Coldpacks verwendet werden. Auch kühlende Gels können hilfreich sein. Die Kühlung sollte fünfzehn bis zwanzig Minuten dauern und dann für fünfzehn Minuten unterbrochen werden. Nach dieser Pause kann das Kühlen fortgesetzt werden.
Bei kleinflächigen Verbrennungen oder Verbrühungen wird kühles Leitungswasser über die betroffene Stelle laufen gelassen. Das Wasser sollte keineswegs zu kalt sein, damit es nicht zu Erfrierungen kommt. Von Kühlen mit Eis wird bei Verbrennungen und Verbrühungen abgeraten. Sinnvoll ist eine Kühlung bei Verbrennungen jedoch nur, wenn nicht mehr als zwanzig bis dreißig Prozent der Körperoberfläche betroffen sind.
Bei Insektenstichen in den Mund- und Rachenraum wird das Lutschen eines Eiswürfels empfohlen, um eine Schwellung zu bekämpfen.
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