Impfschutz gegen Meningokokken - Krankenkassen müssen nicht zahlen

Von Cornelia Scherpe
10. September 2014

Bei Meningokokken handelt es sich um Bakterien, die in der Nase und im Rachenraum siedeln können. Tatsächlich tragen Schätzungen zufolge rund zehn Prozent der Menschen in Europa diese Erreger beständig in sich. Für sie sind die Meningokokken harmlos.

Leider ist das nicht bei jedem der Fall und eine Infektion kann durchaus drastisch verlaufen. Neben harmlosen Beschwerden wie leichtem Fieber und Müdigkeit kann eine Meningokokken-Infektion auch zum Tode führen.

Impfung wir von den meisten Krankenkassen noch nicht bezahlt

Um sich selbst und vor allen Dingen die eigenen Kinder zu schützen, gibt es eine Impfung. Die Ständige Impfkommission STIKO spricht sich zwar für den guten Schutz aus, doch der 2013 neu auf den Markt gekommene Impfstoff hat bisher noch keinen festen Platz im Impfkalender bekommen. Das bedeutet wiederum, dass der Patient zwar die Impfung vom Hausarzt bekommen kann, es sich dabei aber nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen handelt. Mit anderen Worten: Die Kosten trägt man selbst.

Es gibt jedoch bereits eine Reihe von Kassen, die zumindest teilweise oder auch ganz für die private Rechnung aufkommen. Hier lohnt es sich, bei der eigenen Krankenkasse einmal nachzufragen.

Bisher keine Nebenwirkungen nachgewiesen

Die STIKO hält sich bisher zurück, da man noch einige Studienergebnisse zum Impfstoff abwarten will. Er gilt allerdings bereits jetzt als gut verträglich. Bislang wurden bereits 35.000 Impfungen durchgeführt und an keiner Stelle eine bedenkliche Nebenwirkung gemeldet.

Daher können auch Kindern den Wirkstoff erhalten. Kinderärzte raten ohnehin, den Nachwuchs frühzeitig - am besten kurz nach dem zweiten Lebensmonat - durch eine Impfung gegen Meningokokken schützen zu lassen. Gerade Kleinkinder sind sehr empfänglich für diese Bakterien und das Immunsystem ist oft noch vergleichsweise schwach.