Der Impfausweis - Aufbau und wichtige Eintragungen

In einem Impfausweis werden sämtliche Impfungen, die ein Mensch im Laufe seines Lebens erhält, festgehalten. Auf diese Weise können die Ärzte den Impfschutz ihrer Patienten besser kontrollieren.

Von Jens Hirseland

Ein Impfausweis, auch Impfpass genannt, dient dazu, verabreichte Impfungen zu protokollieren. Außerdem geht aus ihm hervor, wann weitere Impfungen durchgeführt werden sollten. Der behandelnde Arzt kann daraus ersehen, über welchen Impfschutz sein Patient verfügt.

Des Weiteren lässt sich durch den Impfpass die Durchführung von bereits vorhandenen oder falschen Impfungen verhindern.

Wie und wann man einen Impfpass erhält

Grundsätzlich ist es ratsam, einen Impfpass bereits von Geburt an zu führen. In Deutschland stellt man ihn kostenfrei für jedes neugeborene Kind aus. Ansonsten erhält man ihn entweder beim Gesundheitsamt oder beim Deutschen Grünen Kreuz.

In manchen Ländern ist es sogar Pflicht, bei der Einreise einen internationalen Impfpass vorzulegen.

Impfdokumente

Hierzulande gibt es noch verschiedene Impfdokumente. Dabei handelt es sich um die älteren weißen Faltausweise sowie den gelben Impfpass, der international anerkannt ist und nach den Richtlinien der WHO (Weltgesundheitsorganisation) erstellt wurde. Er lässt sich auch mit einer Notfallrubrik ergänzen.

Die inhaltliche Struktur ist bei beiden Impfausweisen jedoch gleich.

Eintragungen in den Impfausweis

Zu erkennen ist der internationale Impfpass an dem WHO-Zeichen auf dem Deckblatt. In den Ausweis eingetragen werden wichtige persönliche Daten wie:

  • Nachname
  • Vorname
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Adresse

Da es sich bei dem Impfpass um ein internationales Dokument handelt, trägt man die Daten nicht nur in deutscher, sondern auch in englischer und französischer Sprache ein.

Zu den wichtigsten medizinischen Eintragungen des Impfausweises gehören:

  • Informationen über Gelbfieber- und Routineimpfungen
  • Spezialimpfungen
  • Grippeimpfungen
  • Tuberkuloseschutzimpfungen
  • Antikörperuntersuchungen
  • passive Immunisierungen

Im Folgenden geben wir Ihnen detailliertere Informationen zu den verschiedenen Eintragungen.

Gelbfieber

Gelbfieber zählt zu den viralen Infektionskrankheiten. Verursacht wird es vom Gelbfieber-Virus, während die Übertragung durch Stechmücken erfolgt. Die schwere Krankheit kommt vor allem in tropischen und subtropischen Regionen wie Afrika und Südamerika vor und macht sich durch Symptome wie

bemerkbar. Auch

sind im Bereich des Möglichen. In manchen Fällen verläuft Gelbfieber, das zu den hämorrhagischen Fiebern zählt, auch tödlich. Nach Schätzungen der WHO sterben jedes Jahr etwa 30.000 Menschen an Gelbfieber.

Eine kausale Therapie gibt es nicht. Mit einer Impfung, die als sicher und effektiv gilt, kann man sich jedoch gegen die Krankheit wappnen. Empfehlenswert ist eine Schutzimpfung für Menschen, die in Regionen reisen, in denen Gelbfieber verbreitet ist.

Impfungen gegen Gelbfieber werden in den Impfausweis eingetragen. Zu finden sind sie auf der ersten Doppelseite des Passes. Zu beachten ist, dass ausschließlich staatlich anerkannte Impfstellen eine Impfung gegen Gelbfieber durchführen dürfen.

Gültig ist die Bescheinigung für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Routineimpfungen

In dem Impfpass werden natürlich auch Routineimpfungen vermerkt, wie z.B. Impfungen gegen:

  • Tetanus
  • Kinderlähmung
  • Masern
  • Keuchhusten
  • Diphtherie

Diese Eintragungen stehen auf den Seiten 4-9 des Ausweises. Dabei trägt der behandelnde Arzt das Datum sowie den Namen des Impfstoffes und dessen Chargennummer ein.

Alternativ kann er aber auch eine Vignette, die diese Daten enthält, aufkleben. Die entsprechenden Erkrankungen werden zudem angekreuzt.

Spezialimpfungen

Neben den Daten über die Routineimpfungen enthält der Impfausweis auch Informationen über Spezialimpfungen. Dabei handelt es sich um Impfschutz gegen:

  • Tollwut
  • Hepatitis A
  • FSME (Frühsommermeningoenzephalitis)

Solche Impfungen sind meist dann erforderlich, wenn

  • man eine Reise in bestimmte Gebiete antritt
  • ein medizinischer Beruf ausgeübt wird oder
  • eine chronische Krankheit besteht.

Grippeimpfung

Auf Seite 14 des Impfpasses findet man Eintragungen über die Grippeimpfung. Dabei geht es um den Impfschutz gegen die Grippe, die vom Influenza-Virus ausgelöst wird und nicht mit einem deutlich leichteren grippalen Infekt zu verwechseln ist.

Nach Schätzungen der WHO tritt die Virusgrippe Jahr für Jahr bei 10-20 Prozent der Weltbevölkerung auf. Häufig zieht die Erkrankung eine bakterielle Sekundärinfektion und Komplikationen nach sich. Mit einer Impfung kann man der Grippe jedoch entgegenwirken.

Als sinnvoll gilt eine Grippeschutzimpfung für Senioren und Menschen, die unter chronischen Krankheiten leiden oder beruflich in öffentlichen Einrichtungen tätig sind.

Tuberkuloseschutzimpfung

Tuberkulose, auch als TBC oder Schwindsucht bekannt, zählt zu den bakteriellen Infektionskrankheiten. Vor allem in früheren Jahren war die Erkrankung weit verbreitet, doch auch heute noch sterben daran weltweit pro Jahr mehr als zwei Millionen Menschen. Da Tuberkulose in Deutschland nur noch selten auftritt, empfiehlt die STIKO eine Schutzimpfung gegen die Krankheit nicht mehr.

International sind Impfungen jedoch noch immer üblich, sodass Daten darüber auf Seite 15 des Impfausweises vermerkt werden. Dazu gehören auch die Resultate von Tuberkulintests, bei denen der Arzt untersucht, ob der Patient über genügend Schutz vor Tuberkulose verfügt.

Antikörperuntersuchungen

Ebenfalls im Impfpass vermerkt werden die Ergebnisse von Antikörperuntersuchungen. Bei Antikörpern (Immunglobulinen) handelt es sich um Proteine. Als Reaktion auf bestimmte Stoffe, die man Antigene nennt, stellen diese Proteine Antikörper her, die dem Immunsystem dienen.

Mithilfe von Blutuntersuchungen stellt der Arzt fest, ob der Patient über einen ausreichenden Schutz gegen bestimmte Krankheiten verfügt.

Solche Untersuchungen werden jedoch nur in Ausnahmefällen durchgeführt. Die Resultate der Untersuchung vermerkt der Arzt dann im Impfpass auf den Seiten 16 und 17. Dort trägt er auch die Ergebnisse von Rötelntests ein.

Da Röteln während der Schwangerschaft eine Bedrohung für das ungeborene Kind darstellen, ist eine Impfung gegen die Erkrankung für Frauen, die einen Kinderwunsch haben, durchaus sinnvoll.

Passive Immunisierungen

Als passive Immunisierung bezeichnet man eine medizinische Notfallmaßnahme. Auf diese Weise soll ein ungeimpfter Patient, der mit gefährlichen Erregern in Kontakt kommt, doch noch geschützt werden.

Heilimpfung bei Erregerkontakt

Im Impfpass enthalten sind auch Daten über eine passive Immunisierung. Diese wird auch Heilimpfung genannt. Gemeint ist damit eine Notfallmaßnahme, die man bei einer Person durchführt, die nicht geimpft ist und mit gefährlichen Keimen in Berührung kommt.

Vorgenommen wird eine passive Immunisierung zum Beispiel bei Verdacht auf:

Bei einer passiven Immunisierung verabreicht man dem Patienten nach dem Kontakt mit den Erregern gentechnische oder tierische Antikörper, da die natürliche Bildung von Antikörpern eine Woche in Anspruch nimmt. Auf diese Weise wird der Betroffene vor dem Ausbruch der Erkrankunggeschützt. Allerdings hält der Schutz nur einige Wochen an.

Passive Immunisierungen werden auch im Impfausweis auf den Seiten 18 und 19 festgehalten. Zusätzlich hat der behandelnde Arzt die Möglichkeit, dort relevante medizinische Daten, wie chronische Krankheiten oder die Blutgruppe, zu vermerken.

Häufige Abkürzungen im Impfpass

Im Impfausweis werden zahlreiche Abkürzungen für medizinische Begriffe verwendet. So kürzt man unter anderem Keuchhusten (Pertussis) mit aP und Diphtherie mit D oder d ab. Handelt es sich um einen Kombinationsimpfstoff gegen Diphtherie und Tetanus, lautet die Abkürzung DT oder Td.

Bei einem Kombinationsimpfstoff gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten verwendet man das Kürzel DTaP oder Tdap.

Wichtige generelle Abkürzungen sind:

  • Frühsommermeningoenzephalitis = FSME

  • Hepatitis A = HA

  • Hepatitis B = HB

  • Haemophilus influenzae Typ b = Hib

  • Humane Papillomaviren = HPV

  • Inaktivierte Poliomyelitis-Vakzine (Kinderlähmung) = IPV

  • Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln = MMR

  • Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen) = MMR-V

  • Tetanus (Wundstarrkrampf) = T

  • Tuberkulose = Tbc

  • Infektionsschutzgesetz = IfSG

  • Paul-Ehrlich-Institut = PEI

  • Robert-Koch-Institut = RKI

  • Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut = STIKO

  • Weltgesundheitsorganisation = WHO